Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur
finanzschwacher Kommunen (Richtlinie Schulinfrastruktur)
RdErl. des MB vom 04.06.2018 und 03.12.2018 35-813 47 10


Maßnahmenbeschreibung:
Das vorhandene Schulgebäude soll im Brandschutz und in der Elektroanlage saniert werden.
Schwerpunkt ist die Erneuerung der Elektroanlage. Die jetzige Anlage entspricht
nicht mehr dem Stand der Technik und den technischen Vorschriften.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die brandschutztechnische Ertüchtigung des gesamten Gebäudes.

Dazu gehören:
Einbau einer Brandmeldeanlage / Sprachalarmierung / Sicherheitsbeleuchtung
Ertüchtigung der Flucht- und Rettungswege, Angleichung von Türen und Öffnungen sowie Schaffung
zusätzlicher Fluchtwege entsprechend brandschutztechnischer Vorgaben.
Weitere bauliche Maßnahmen im Gebäude sind die Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden im Kellergeschoss,
eine schallschutztechnische Ertüchtigung in definierten Klassenräumen sowie eine malermäßige
Instandsetzung nach diversen Sanierungsarbeiten.

Mit der Umsetzung des Förderprogrammes wird das Ziel verfolgt, den Sanierungs- und
Modernisierungsrückstand im Bereich der Schulinfrastruktur abzubauen.
Auf Grund der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Sachsen-Anhalt
zur Durchführung von Kapitel 2 Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur
finanzschwacher Kommunen nach Artikel 140c Grundgesetz des Gesetzes zur Förderung
von Investitionen finanzschwacher Kommunen vom 20.10.2017 können im LSA 116.431.000 Euro
an Fördermitteln in die Schulinfrastruktur investiert werden.

Bei diesem Betrag handelt es sich um Mittel aus dem Bundeshaushalt.
Diese zur Verfügung stehenden Mittel wurden nach Maßstab der Schülerzahlen
und einer daraus resultierenden Rangfolge vorab auf 113 finanzschwache Kommunen verteilt,
die damit als Zuwendungsempfänger infrage kommen.


Die Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf wird mit insgesamt 341.125,00 € gefördert.

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