Mit dem Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ hat der Bund 123,8 Millionen Euro aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ für landesweite und länderübergreifende Projekte wie die Verbesserung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung der Schulen zur Verfügung gestellt. Das Land Sachsen-Anhalt gewährt zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der digitalen Bildungsinfrastruktur, für die Vernetzung von Schulen und deren Ausstattung mit IT-Systemen, Zuwendungen aus Bundesmitteln auf der Grunlage der Verwaltungsvereinbarung DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 vom 17.05.2019.

Für die Mittelgewährung hat die Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf als Schulträger der Grundschulen Apenburg, Beetzendorf, Diesdorf, Jübar und Kuhfelde die entsprechenden Zuwendungsanträge mit einem konkreten technisch-pädagogischen Einsatzkonzept auf Basis des Medienbildungskonzeptes und der Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen gestellt und die Zuwendungsbescheide erhalten. Das verfügbare Budget wurde entsprechend der Schülerzahlen zum Stichtag 22.08.2018 für allgemeinbildende Schulen aufgeteilt. Für die Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf bedeutet dies ein Fördermittelgesamtbudget in Höhe von max. 238.264 Euro. Zweck der Zuwendungen ist es, trägerneutral lernförderliche und belastbare, interoperable und sichere Vernetzungs- und Lehr-Lern-Infrastrukturen zu etablieren sowie vorhandene Strukturen zu optimieren.

Die Verbandsgemeinde Beetzendorf Diesdorf erhielt je einen Zuwendungsbescheid für folgende Maßnahmen:

  •  Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung/Verkabelung, Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen, Beschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten, Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten an der Grundschule Apenburg, Mühlenweg 31, 38486 Apenburg-Winterfeld OT Apenburg
  •  Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung/Verkabelung, Beschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten, Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten an der Grundschule Beetzendorf, Friedrich-Engels-Straße 14 ,38489 Beetzendorf
  •  Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung/Verkabelung, Anschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten, Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten an der Grundschule „Dr.-Georg-Schulze“ Diesdorf, Molmker Straße 17, 29413 Diesdorf
  •  Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung/Verkabelung, Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen, Anschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten, Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten an der Grundschule Jübar, Salzwedeler Straße 11, 38489 Jübar
  •  Aufbau oder Verbesserung der digitalen Vernetzung/Verkabelung, Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen, Anschaffung von Anzeige- und Interaktionsgeräten, Beschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten an der Grundschule Kuhfelde, Birkenweg 1, 29416 Kuhfelde

Die Zuwendungen werden in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Fördergegenstände entsprechend der Nummer 2.1 der DigitalPakt-Richtlinie, deren Erstattungsfähigkeit aufgrund dieser Richtlinie oder anderer geltender Vorschriften nicht ausgeschlossen ist und welche für die Durchführung des Vorhabens unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit als erforderlich nachgewiesen sind.

Zuwendungsfähig sind Aufwendungen, die für erbrachte Maßnahmen/Leistungen im/in Schulgebäude/n und den dazu gehörenden Einrichtungen und auf Schulgeländen entstanden sind und eine ausschließliche Zuordnung dieser Ausgaben zu pädagogischen Tätigkeiten mit Ausnahme von Verwaltungsaufgaben an der Schule vorliegt.
Bewilligungszeitraum: 17.05.2019 bis 31.03.2025

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